Bayers Immobilien
Das Prinzip ist einfach.
In erster Linie ist die Tippgeberprovision ein zusätzlicher Anreiz für Menschen, eine Empfehlung für die Dienstleistung von Bayers Immobilien auszusprechen. Selbstverständlich empfehlen mich Kunden und Partner auch ohne Provision: Früher, gegenwärtig und wohl auch zukünftig – wenn ich einen guten Job mache. Mit der Tippgeberprovision möchten ich ab sofort klar und transparent meine Wertschätzung zum Ausdruck bringen, wenn ich aufgrund einer Empfehlung ein Objekt verkaufen darf. Denn durch Verkaufsaufträge kann ich auch zukünftig meiner Leidenschaft weiter nachgehen.
Bedingungen für Ihren Tipp*
Volljährigkeit und Unbefangenheit gegenüber dem Eigentümer / der Eigentümerin.
Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet.
Einwilligung des Eigentümers / der Eigentümerin zu Ihrem Tipp.
Das Objekt ist uns noch nicht bekannt.
Auszahlung der Tippgeberprovision.
Hinweis: Steuerpflichtige Einnahme
Erreicht Ihre Tippgeberprovision mehr als 256,00 € jährlich (Stand Jahr 2021) sind Sie als Privatpersonen verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern bzw. bei Ihrer Steuererklärung anzugeben. Sollten Sie zudem regelmäßig bzw.häufiger als Tippgeber auftreten, können Ihre Tippgeberprovisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie dies mit Ihrem Steuerberater zu besprechen und uns einen Hinweis zu geben, wenn die Provision inkl. der gesetzlichen MwSt. auszuzahlen ist.
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